Auswertungen des Statistischen Bundesamtes legen nahe, dass Unfälle mit Pedelecs, im Volksmund auch E-Bikes genannt, signifikant öfter tödlich verlaufen als Unfälle mit Fahrrädern, die über keinen Motor verfügen.
Die Beliebtheit des Pedelecs hat in den vergangenen Jahren quer durch alle Altersklassen zugenommen. Dieser Trend wird nicht nur durch wachsende Verkaufsziffern untermauert, sondern spiegelt sich ebenso in der Verschiebung der Altersstruktur der Unfallbeteiligten wider. Im Jahr 2014 waren noch mehr als die Hälfte der in Pedelec-Unfällen Verwickelten 65 Jahre oder älter, während dieser Anteil bis zum Jahr 2023 auf ein Drittel gesunken ist. Im selben Zeitraum verzeichnete man einen starken Anstieg jüngerer Unfallopfer von 10,7 % auf 31,2 %. Im Gegensatz dazu zeigt sich bei traditionellen Fahrrädern ohne Motor ein anderer Trend: Hier ist der Anteil älterer Unfallopfer geringer, und mehr als die Hälfte der Betroffenen ist unter 45 Jahre alt.
Die Unfallzahlen mit Pedelecs haben sich dramatisch verändert: Während im Jahr 2014 rund 2.200 Unfälle mit Personenschaden erfasst wurden, stieg diese Zahl bis 2023 auf über 23.900. Dies steht in starkem Gegensatz zu den Unfällen mit Fahrrädern ohne Motor, deren Anzahl im gleichen Zeitraum leicht rückläufig war.
Des Weiteren offenbaren die Auswertungen eine höhere Tödlichkeitsrate bei Pedelec-Unfällen im Vergleich zu Unfällen mit traditionellen Fahrrädern. Im Jahr 2023 kamen im Durchschnitt 7,9 Pedelec-Nutzende je 1.000 Unfällen mit Personenschaden ums Leben, verglichen mit 3,6 Getöteten bei Fahrrädern ohne Motor. Ein Faktor, der dieses Phänomen erklärt, ist das im Durchschnitt höhere Alter der Pedelec-Verunglückten, was ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende oder tödliche Verletzungen bei Stürzen mit sich bringt. Die Gesamtzahl der tödlichen Unfälle pro 1.000 Pedelec-Unfälle hat sich jedoch verringert: Von 17,4 Getöteten im Jahr 2014 auf 7,9 im Jahr 2023, was teilweise auf das geringere Durchschnittsalter der Verunglückten zurückgeführt wird.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 Versicherungsvermittlerordnung und § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung
1. Name, Anschrift und Kontaktdaten
Thomas Hirt und Partner unabhängige Versicherungsmakler- und Finanzberatung GmbH
Herr Thomas Hirt
Innerer Ring 20
63486 Bruchköbel
Telefon: 06181/3075481
Fax: 06181/3075473
E-Mail: info@hirt-gmbh.de
Geschäftsführung: Thomas Hirt
Handelsregisternummer / Amtsgericht: HRB 4888
Umsatzsteuernummer: DE 166516001
2. Status, Erlaubnis und Registrierung
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach §34f Abs. 1 (Nr. 1) GewO
5. Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagenvermittlungs- und Beratungsleistungen (bei Zulassung nach §34f GewO)
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. §34f GewO zulässig ist.
6. Information über die Vergütung
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
In Zusammenhang mit der Anlageberatung und -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, wird dies in einer Vergütungsvereinbarung geregelt. Soweit Zuwendungen von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
7. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
8. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
9. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
Betrifft Ihre Beschwerde eine Darlehensvermittlung, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank: Kontakt: Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt Telefon: 069 / 23 88 19 07 Telefax: 069 / 70 90 90 99 01 Internet: www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html E-Mail: schlichtung@bundesbank.de